Vertragszahnärzte (Zulassung)


Für die Tätigkeit als Vertragszahnarzt ist neben der Eintragung in das Zahnarztregister eine gültige Zulassung Voraussetzung, die durch den Zulassungsausschuss erteilt wird.

Beantragung

Die folgenden Unterlagen werden von Ihnen für die Erteilung der Zulassung benötigt:

  • Formloser Antrag auf Vertragszulassung mit Angabe des gewählten Vertragszahnarztsitzes
  • Nachweis über eine ausreichend hohe Berufshaftpflichtversicherung
  • Tätigkeitsnachweise
  • Lebenslauf
  • Polizeiliches Führungszeugnis (neueren Datums)
  • Bescheinigung der zuständigen KZV betreffend frühere Niederlassung (nur notwendig, soweit vorher schon niedergelassen)
  • Erklärung über Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis (Vordruck)
  • Erklärung über Rauschgift-, Trunksucht und andere gesetzliche Hinderungsgründe (Vordruck)
  • Registerauszug (wird von der KZV aufgrund der für die Registereintragung benötigten Unterlagen erstellt)

siehe Merkblatt

Gebühren

Gemäß § 46 Abs. 1b) ZÄ-ZV sind für den Antrag auf Zulassung 100 Euro zu entrichten.

Diese sind zu überweisen auf das folgende Konto:

  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Saarbrücken (unter der Angabe „Zulassung“ und Ihres Namens)
  • Konto Nr. 0101802593 (BLZ 30060601)
  • IBAN: DE 72 3006 0601 0101, BIC: DAAEDEDDXXX

Gemäß § 46 Abs. 2 werden nach erteilter Genehmigung durch den Zulassungsausschuss als Verwaltungsgebühr weitere 400 Euro erhoben.