Strukturfonds
Richtlinien der KZVS 'Strukturfonds' gemäß § 105 Abs. 1a SGB V gemäß Beschluss des Vorstandes der KZV Saarland vom 14.11.2023 gültig ab 01.01.2024
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland (KZVS) hat in ihrer Sitzung vom 21.09.2022 beschlossen, dass ab dem 01.01.2023 für den Bezirk der KZVS der Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V gebildet wird. Mit den Mitteln des Strukturfonds können Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung finanziert werden. In dieser Richtlinie werden die Grundsätze zur Verwendung von Mitteln aus dem Strukturfonds festgelegt.
Weitere ausführliche Informationen entnehmen Sie den unten stehenden Dateien:
Anbei die Antragsformulare für die Fördermaßnahmen:
Antrag auf Förderung einer Neuniederlassung bzw. Praxisübernahme | |
Antrag auf Förderung einer ZFA-Fortbildung | |
Antrag auf Förderung einer Famulatur |