Strukturfonds


Richtlinien der KZVS 'Strukturfonds' gemäß § 105 Abs. 1a SGB V gemäß Beschluss des Vorstandes der KZV Saarland vom 14.11.2023 gültig ab 01.01.2024

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland (KZVS) hat in ihrer Sitzung vom 21.09.2022 beschlossen, dass ab dem 01.01.2023 für den Bezirk der KZVS der Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V gebildet wird. Mit den Mitteln des Strukturfonds können Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung finanziert werden. In dieser Richtlinie werden die Grundsätze zur Verwendung von Mitteln aus dem Strukturfonds festgelegt.

Weitere ausführliche Informationen entnehmen Sie den unten stehenden Dateien:

Förderrichtlinie der KZV Saarland
Überblicksfolie Fördermaßnahme Zuschuss zur Neuniederlassung / Praxisübernahme
Überblicksfolie Fördermaßnahme ZFA-Fortbildungen
Überblicksfolie Fördermaßnahme Famulatur
Pressemitteilung vom 02.01.2023
Jahresbericht 2023 zum Strukturfonds

Anbei die Antragsformulare für die Fördermaßnahmen:

Antrag auf Förderung einer Neuniederlassung bzw. Praxisübernahme
Antrag auf Förderung einer ZFA-Fortbildung
Antrag auf Förderung einer Famulatur