Strukturfonds
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland (KZVS) hat in ihrer Sitzung vom beschlossen, dass ab dem für den Bezirk der KZVS der Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V gebildet wird. Mit den Mitteln des Strukturfonds können Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung finanziert werden. In dieser Richtlinie werden die Grundsätze zur Verwendung von Mitteln aus dem Strukturfonds festgelegt.
Weitere ausführliche Informationen entnehmen Sie den unten stehenden Dateien:
Anbei die Antragsformulare für die Fördermaßnahmen:
| Formular | PDF öffnen |
|---|---|
| Antrag auf Förderung einer Neuniederlassung bzw. Praxisübernahme | |
| Antrag auf Förderung einer Praxiserweiterung | |
| Antrag auf Förderung einer ZFA-Fortbildung | |
| Antrag auf Förderung einer Famulatur |