BKV / Abrechnungsmodule


Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis (BKV)

Hier haben Sie die Möglichkeit zum Download des BKVs als KPR-Datei. Die Namenskonvention lautet "BKZ_JJMM.KPR" (wobei JJ für die letzen beiden Ziffer des Jahr und MM für die des Monats stehen)

Aufgrund geänderter Programmabläufe durch den Einsatz der Datenübertragungsmolule (KCH, KFO, KBR, PAR, ZE) ist es notwendig, das jeweils aktuelle Bundeseinheitliche Kassenverzeichnis (BKV) bereits zum Beginn des laufenden Quartals in Ihrer Praxissoftware zu installieren. Da das aktuelle BKV von der Programmlogik abgefragt wird, ist ohne die aktuelle Version das Einlesen einer Krankenversichertenkarte/Gesundheitskarte in Ihre PVS nicht möglich. Achten Sie daher also unbedingt auf das frühzeitige Einlesen des Updates.

Wegen der großen Datenmenge (>0,7 MB) wird das Bundeseinheitliche Kassenverzeichnis in komprimierter und verschlüsselter Form (KPR-Format) zur Verfügung gestellt. Bitte klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den nachfolgenden Link und wählen Sie "Ziel speichern unter..." bzw. "Link sichern als...". Verwenden Sie nicht "Öffnen" oder "Öffnen mit" - die Datei können Sie nicht öffnen.

Die jeweilige BKV-Datei hat eine Grösse von ca. 0,7 MB. Die Dateibezeichnung muß auch nach dem Download die bei Ihnen gespeicherte Datei haben. Gegebenenfalls entfernen Sie eine hinzugefügte Erweiterung wie z.B. txt. Nur mit der richtigen Dateikennung kann das aktuelle BKV in Ihre Praxisverwaltungssoftware (PVS) eingelesen werden. Kopieren Sie sich eventuell die heruntergeladene Datei auf Diskette, USB-Stick oder ein anderes Medium und führen dann die Übernahme in Ihre PVS unter Beachtung der Hinweise Ihres Software-Lieferanten wie gewohnt durch.

Aufstellung der saarländischen Sozialämter

Die folgende Datei enthält eine Liste der saarländischen Sozialämter samt BKV-Nummer. Stand: 15.07.2023

Sozialämter

Abrechnungsmodule der KZBV

Bitte verwenden Sie die nachfolgend aufgelisteten Versionen der KZBV-Abrechnungsmodule für die Erstellung der monatlichen Abrechnungen ab Januar 2024 bzw. der Quartalsabrechnung 1/2024:

Monatsabrechnung ab Januar 2024
Abrechnungsmodul Sendemodul
ZE Version 6.6 Version 2.8
PAR Version 5.0 Version 2.8
KB Version 5.4 Version 2.8
Quartalsabrechnung ab Q 1/2024
Abrechnungsmodul Sendemodul
KCH Version 5.9 Version 2.8
KFO Version 6.2 Version 2.8

Hinsichtlich des PAR-Abrechnungsmoduls möchten wir auf folgende Neuerungen hinweisen:

Bei der Abrechnung von Leistungen der systematischen PAR-Therapie für Patienten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe und Fällen nach § 22a SGB V (vulnerable Gruppen), die nach der verkürzten Behandlungsstrecke behandelt wurden, besteht seit dem 1. Juli 2023 die Möglichkeit, die notwendige Kennzeichnung mit „P“, „E“ oder „S“ in ein eigenes Feld „Kennzeichen Par. 22a“ einzutragen, um die Behandlungen abrechnungstechnisch zu differenzieren:

  1. „P“ steht für Pflegegrad nach § 15 SGB XI.
  2. „E“ steht für Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX.
  3. „S“ steht für Behandlung außerhalb der systematischen PAR-Richtlinie (Behandlungs-Richtlinie).

Das Abrechnungsmodul prüft, ob bei einer Kennzeichnung mit „S“ auch die Abrechnung entsprechender Bema-Ziffern erfolgt.

Mit der Einführung dieses neuen Feldes „Kennzeichen Par. 22a“ entfällt die Übermittlung der Angaben „P“ und „E“ im Feld „KZV-interne Mitteilung fallbezogen“.

Die Kennzeichnung ist insbesondere deshalb wichtig, da die entsprechend gekennzeichneten Leistungen nicht unter die Restriktionen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) fallen!