Registereintragung


Zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung bedarf es zunächst einer Eintragung in das Zahnarztregister bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Die Zuständigkeit für die Registereintragung richtet sich generell nach dem Wohnort des Zahnarztes.

Voraussetzung für die Eintragung ist neben dem Vorliegen einer Approbation die Ableistung der zweijährigen Vorbereitungszeit.

Die Eintragung im Zahnarztregister ist die Voraussetzung für die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung oder die Genehmigung einer Anstellung nach § 32b Zulassungsverordnung (Zahnärzte-ZV).

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag auf Registereintragung einzureichen:

  1. Fragebogen zum Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister
  2. Geburtsurkunde (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  3. Approbationsurkunde (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  4. ggf. Promotionsurkunde (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  5. Bescheinigung über die zahnärztliche Tätigkeit seit Erteilung der Approbation (Nachweis der zweijährigen Vorbereitungszeit)

Die Eintragungsgebühr in Höhe von 100,00 € ist auf das Konto,

DE 72 3006 0601 0101 (DAAEDEDDXXX)

bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, Saarbrücken zu überweisen.