Flüchtlinge


Neuregelungen bei zahnärztlicher Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine

Durch den Gesetzgeber wurde für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zum 01.06.2022 der Rechtskreiswechsel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) bzw. SGB XII (Sozialhilfe) beschlossen. Aus der Ukraine Geflüchtete haben danach ab 01.06.2022 einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII und werden somit auch in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass sie registriert sind.

Die betroffenen Personen erhalten bis zur Ausstellung einer eGK (wahrscheinlich ab 31.12.2022) papiergebundene Mitgliedsbescheinigungen (schriftliche Anspruchsnachweise).

In der Praxis richtet sich die Behandlung nach dem jeweils vorgelegten Anspruchsnachweis (eGK, Ersatzbescheinigung, Sozialamtsbehandlungsschein). Diese sind durch die behandelnde Praxis auf ggf. angeführte Einschränkungen (z. B. Gültigkeitszeitraum) bzw. Rechtsgrundlagen (z. B. besteht bei Leistungen nach AsylbLG / Statusangabe 9 im Feld 'Besondere Personengruppe' ein eingeschränkter Anspruch begrenzt auf Akut- und Schmerzbehandlungen) zu prüfen.

Ist die/der Geflüchtete in die GKV aufgenommen worden und legt in der Praxis den schriftlichen Anspruchsnachweis einer gesetzlichen Krankenkasse vor, beachten Sie bitte die Regelungen zum Ersatzverfahren gemäß Anlage 10 BMV-Z (Auszug): 'Ersatzverfahren bei Vorlage eines schriftlichen Anspruchsnachweises'

Wenn der Patient keine eGK, sondern einen schriftlichen Anspruchsnachweis vorlegt, sind Nummer und Name der Krankenkasse, Name, Vorname, Geburtsdatum und Versichertennummer, das Wohnortkennzeichen und der Wohnort des Versicherten sowie nach Möglichkeit die Postleitzahl des Wohnortes in das PVS aufzunehmen. Zusätzlich sind die Befristungsdaten des Anspruchsnachweises einzugeben, sofern vorhanden.

Die Praxis fertigt eine Kopie des Anspruchsnachweises, die er sich von dem Patienten unterschreiben lässt und die er 4 Jahre in der Praxis – ggf. auch durch geeignete Verfahren in elektronischer Form – aufbewahrt.

Allgemeine Informationen erhalten Sie zum Thema 'Behandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine' unter:

Liste der saarländischen Sozialämter samt BKV-Nummer
FAQ-Liste zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer
Zahnmedizinische Behandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine, KZBV