Vertreter


Grundsätzlich hat ein Vertragszahnarzt die vertragszahnärztliche Tätigkeit persönlich in freier Praxis auszuüben.

Aus bestimmten Gründen können Vertragszahnärzte und angestellte Zahnärzte gem. § 32 Abs. 1 ZV-ZÄ jedoch innerhalb von zwölf Monaten bis zu einer Dauer von drei Monaten vertreten werden. Folgende Vertretungsgründe werden in § 32 Abs. 1 ZV-ZÄ genannt:

  • Urlaub
  • Krankheit
  • Teilnahme an einer Fortbildung oder an einer Wehrübung

Eine Vertragszahnärztin kann sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung bis zu einer Dauer von zwölf Monaten vertreten lassen.

Die Möglichkeit einer längerfristigen Vertretung über drei Monate hinaus ist in § 32 Abs. 2 ZV-ZÄ vorgesehen.

Demzufolge wird ein Vertreter aus Gründen der Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung vorübergehend (z.B. bei Erkrankung) tätig.

Weitere Möglichkeiten für die Beschäftigung eines Vertreters sind gem. § 32 Abs. 2 Zahnärzte-ZV:

  • während der Erziehung von Kindern bis zu einer Dauer von 36 Monaten, wobei dieser Zeitraum nicht zusammenhängend genommen werden muss
  • während der Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung bis zu einer Dauer von sechs Monaten

Es liegt in allen genannten Fällen eine sogenannte „Praxisvertretung“ vor, bei der der Vertreter die Vertretung des Vertragszahnarztes in dessen Praxisräumen und in dessen Namen übernimmt.

Der Praxisinhaber rechnet die Leistungen des Vertreters als eigene Leistung gegenüber der KZV ab.

Beantragung

Die Vertretung ist bei einer Dauer über einer Woche unter Benennung des Grundes durch den Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines Assistenten/Vertreters bei der KZV Saarland anzuzeigen und genehmigen zu lassen. Dem Antrag ist die Approbation des Vertreters (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) beizufügen.

Vertretungsberechtigt sind Vertragszahnärzte, angestellte Zahnärzte und Zahnärzte, die neben der Approbation über eine absolvierte Vorbereitungszeit von mindestens einem Jahr verfügen.

Abmeldung

Bitte denken Sie auch daran, Ihren Vertreter durch folgendes Formular wieder abzumelden.