Abrechnung der UPT-Schritte


04.03.2024, 12:47:57 Uhr

Ab dem 01.01.2024 gilt neue Zählweise.

Ab dem 01.01.2024 gilt in der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) eine neue Zählweise: Es werden künftig nur noch die tatsächlich erbrachten UPT-Schritte gezählt.

Diese Neuregelung ist im Modul 5.0 bereits berücksichtigt.

Weitere Informationen in der vorliegenden Datei: UPT Neue Zählweise