ein Service der saarländischen Zahnärzte Die Zahnärztekammer und die KZVS haben im Zahnärztehaus eine Patienten-Informationsstelle eingerichtet. Diese ist für Sie jeden Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0681/58 60 825 erreichbar.
So können sich bei behaupteten Behandlungsfehlern die GKV-Patienten nach wie vor an ihre Krankenkasse wenden, die auch die Erstellung eines Mängelgutachtens zum Zahnersatz beantragen kann. Bei Privatpatienten wird in erster Linie auf die Begutachtung durch einen Kammergutachter oder auf die Inanspruchnahme der bei der Kammer vorgehaltenen Schlichtungsstelle verwiesen. Ihre saarländischen Zahnärzte Hinweis: Zahnärztliche Zweitmeinung zum Zahnersatz
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