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Gesundheits- und Strukturreformen der letzten Jahre

im Überblick

1969 Einführung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Zahlung von Krankengeld

1972/73 Einführung des dualen Finanzierungssystems für Krankenhäuser

1973 Gesetz zur Verbesserung von Leistungen in der GKV

1974 Übernahme der Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen durch die GKV

Die Folge:
Durch die Ausweitung der GKV-Leistungen stiegen die Ausgaben. Die Folge für die Versicherten war ein Anstieg der Beitragssätze von 8,2 Prozent (1970) auf 11,3 Prozent (1976).

1977-1984 Steuerung und Kontrolle der Ausgaben durch Kostendämpfungsgesetze und Ergänzungen (1977, 1981, 1983, 1984). Die neuen Maßnahmen – wie die Gesamtvergütung ärztlicher Leistungen, Einführung von Arzneimittel-Höchstbeträgen oder die Selbstbeteiligung an Behandlungskosten – konnten die Ausgaben nicht ausreichend begrenzen.

1989 Gesundheitsreformgesetz (GRG): Umfassende Strukturreform der gesetzlichen Krankenversicherung. Erreicht werden sollten Einsparungen in Höhe von 14 Mrd. DM durch Maßnahmen wie die Einführung von Festbeträgen für Arznei- und Hilfsmittel, den Ausschluß von Bagatellarznei-, Heil- oder Hilfsmitteln, die Bonusregelung beim Zahnersatz, die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und die Qualitätssicherung. Die erhofften Selbststeuerungseffekte blieben jedoch aus, die Ausgaben der Krankenkasse stiegen weiter.

1993 Gesundheitsstrukturgesetz (GSG): Einführung der Wahlfreiheit für Versicherte zwischen fast allen Krankenkassen und eines Risikostrukturausgleichs (Finanzausgleich unter den Krankenkassen). Folgende Sparmaßnahmen – erstmals auch auf Seiten der Leistungsanbieter – sollten die Kostenentwicklung dämpfen:

  • Strikte Budgetierung der Vergütungen von 1993 – 1995
  • Begrenzung der Arztzahlen
  • Verzahnung der verschiedenen Versorgungsbereiche
  • Abschaffung des Selbstkostendeckungsprinzips für Krankenhäuser
  • Honorarabsenkung bei Zahnärzten um 10 Prozent
  • Zuzahlung bei Medikamenten

Aber auch diese tief greifende strukturelle Reform konnte den Ausgabenanstieg nur vorübergehend bremsen.

1997 Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG): Es schrieb eine Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,4 Prozent vor.

Beschlossen wurden:

  • Anhebung der Zuzahlung bei Arzneimitteln
  • Absenkung des Krankengeldes
  • Kürzungen bei Kurleistungen
  • Streichung der Zuschüsse für Brillenfassungen
  • Abschaffung fast aller Leistungen für Zahnersatz bei Jugendlichen, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren wurden.

Gleichzeitig erhöhte dieses Gesetz einseitig die Belastungen der Versicherten durch die Herausnahme der Gesundheitsförderung aus der hälftigen Beitragsfinanzierung.

1997 Mit dem 1. und 2. GKV-Neuordnungsgesetz (1. und 2. GKV-NOG) wurden folgende Änderungen festgelegt:

  • Kopplung von Beitragssatz- und Zuzahlungserhöhungen
  • Erhöhung von Zuzahlungen
  • Einführung von Elementen aus der privaten Krankenversicherung
  • Schaffung von Möglichkeiten zur Durchführung von Modellversuchen und Strukturverträgen
  • Einführung von Festzuschüssen beim Zahnersatz (direkte Kostenerstattung nach GOZ)
  • Abschaffung des Sachleistungsprinzips
  • Notopfer Krankenhaus

1999 Am 1. Januar 1999 begrenzte das Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der GKV (GKV-SolG) die Ausgaben in den zentralen Leistungsbereichen durch Budgets, reduzierte die Zuzahlung bei Arzneimitteln, verbesserte die Härtefallregelungen für chronisch Kranke und führte die Zahnersatzleistungen für nach 1978 geborene Versicherte wieder ein.

2000 Die Gesundheitsreform 2000 konnte auf Grund unterschiedlicher Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat nur teilweise in Kraft gesetzt werden: So mußten alle Bestimmungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedurft hätten, aus dem Gesetz entfernt werden.

Im Einzelnen wurde beschlossen:

  • Stärkere Hervorhebung des Grundsatzes der Beitragsstabilität
  • Einführung integrierter Versorgungsformen
  • Stärkung der hausärztlichen Versorgung
  • Wiedereinführung von Maßnahmen der primären Prävention und Gesundheitsförderung
  • Förderung von Selbsthilfegruppen und Patientenberatungsstellen durch die Krankenkassen
  • Leistungsverbesserungen in der Rehabilitation
  • Einführung Preissystem bei Krankenhäusern. Die Krankenhäuser werden ab 2003 durch Fallpauschalen vergütet.
  • Qualitätsverbesserung
  • Arzneimittelversorgung: Die in der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähigen Arzneimittel werden in einer Positivliste zusammengefaßt.

Nicht realisierte Maßnahmen:

Aufgrund der Ablehnung des Bundesrates konnten dagegen folgende Reformmaßnahmen, die die Bundesregierung ursprünglich geplant hatte, nicht realisiert werden:

  • Einführung eines Globalbudgets als Obergrenze der Ausgaben der Krankenkassen,
  • Kapazitätssteuerung im Krankenhaussektor und damit Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser durch die Krankenkassen (statt wie bisher: Bundesländer),
  • Organisationsreform der Kassenärztlichen Vereinigungen (Einführung eines hauptamtlichen Vorstandes und eines ehrenamtlichen Verwaltungsrates wie bei den Krankenkassen)
  • Schärfere Wirtschaftlichkeits- und Fehlbelegungsprüfungen im Krankenhaus,
  • Verbesserung der Datengrundlagen der Krankenkassen zur Bewertung und Steuerung des Leistungsgeschehens,
  • Orientierung der Höhe der Arzneimittelbudgets an den Vertragsregionen mit niedrigen strukturbereinigten Pro-Kopf-Verordnungskosten (Benchmarking).